Betty Barclay Parfum

Datum, 4. Mai 2010 10:05
An: kundenkontakt@bettybarclayfragrances.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

damit ich auch weiterhin Ihre Parfums erwerben kann, möchte ich hiermit anfragen wie Ihr Unternehmen zu Tierversuchen steht.

Freundliche Grüße
x

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Datum: 04.05.2010 11:39
Von: Monika.Haller@m-w.de

Sehr geehrte Frau x,

gerne gebe ich Ihnen einen Stellungnahme zu Ihrer Anfrage:

Kosmetische Mittel unterliegen den umfangreichen und strengen Regeln der europäischen und nationalen Kosmetikgesetzgebung. Diese Regelungen werden von der Firma MÄURER & WIRTZ als Hersteller kosmetischer Produkte selbstverständlich unter dem Aspekt der Gesundheit der Verbraucher eingehalten.
In der kosmetischen Gesetzgebung sind weitreichende Regelungen zu potentiellen Inhaltsstoffen von Kosmetika enthalten, die über Positivlisten – zugelassene Stoffe, teilweise mit Beschränkungen – und Negativlisten – verbotene Stoffe – in den Anhängen der europäischen Kosmetikrichtlinie umfassend geregelt sind und die durch die deutsche Kosmetikverordnung KVO in nationales Recht umgesetzt wurden. Dies sind u.a.:

- 1136 verbotene Stoffe (Negativliste),
- eingeschränkt zugelassene Stoffe (Positivliste mit Beschränkungen)
- Farbstoffe (Positivliste mit Beschränkungen)
- Konservierungsstoffe (Positivliste mit Beschränkungen)
- UV-Filter (Positivliste mit Beschränkungen)
- und Substanzen mit krebserregenden, erbgutschädigenden und/oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften (so genannte CMR-Stoffe) (Negativliste) in der EG-Zubereitungsrichtlinie.

Im Interesse unserer Kunden, der Verbrauchers und der Umwelt verfolgen wir intensiv die Aktivitäten des Gesetzgebers, der Verbände wie auch Veröffentlichungen zu diesem Thema.

Weiterhin müssen alle am Markt befindlichen und neu einzuführenden Produkte einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Kosmetische Rohstoffe müssen gemäß §5b Absatz 2 KVO seit in Kraft treten der 6. Änderungsrichtlinie zur EG-Kosmetikrichtlinie im Jahr 1993 toxikologisch bewertet werden. Hierzu beauftragt die Firma MÄURER & WIRTZ sowohl interne als auch externe speziell ausgebildete und autorisierte Sachverständige. Im Rahmen der Entwicklung unserer Produkte und der Sicherheitsbewertung kommen umfangreiche Informationen zu den Produkteigenschaften hinzu, die bei der Bewertung der Produkte miteinbezogen werden und die weit über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen.

Kosmetische Mittel sind weiterhin intensiven Kontrollen durch die zuständigen Untersuchungsbehörden unterworfen, die neben Stichprobenprüfungen von Marktprodukten auch Einblick in die o.a. Dokumente nehmen.

§ 7 Absatz 5 des Deutschen Tierschutzgesetzes statuiert ein Tierversuchsverbot bei der Entwicklung von kosmetischen Fertigprodukten seit 1998. Auf EU-Ebene wurde das Tierversuchsverbot mit der 7. Änderungsrichtlinie zur EG-Kosmetikrichtlinie 2004 umgesetzt. Demzufolge führen wir als Firma MÄURER & WIRTZ mit unseren kosmetischen Fertigprodukten weder Tierversuche durch, noch geben wir solche Untersuchungen in Auftrag zu.

Im Gegensatz zu den kosmetischen Fertigprodukten ist die toxikologische Prüfung und Absicherung von kosmetischen Rohstoffen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (Chemikaliengesetz, EG-Kosmetikrichtlinie, EG-Gefahrstoffrichtlinie, usw.) weitaus umfassender geregelt. In vielen Fällen ist es bei der toxikologischen Absicherung kosmetischer Rohstoffen daher nicht möglich, gänzlich auf Tierversuche zu verzichten.
Mit der Umsetzung der 7. Änderungsrichtlinie zur EG-Kosmetikrichtlinie wurde der Tierschutzgedanke nochmals in § 3c der KVO bekräftigt, in dem für Tierversuche zur Testung von kosmetischen Rohstoffen eine Frist bis 2009, für ausgewählte Untersuchungen bis 2013, festgesetzt wurde. Diese sind nach Auffassung der Experten derzeit unverzichtbar, um die toxikologische Sicherheit der Produkte sicher zu stellen und eine Gefährdung der Verbraucher auszuschließen. Gleichzeitig wurde die Industrie verpflichtet, die Entwicklung von tierversuchsfreien Alternativmethoden zur toxikologischen Prüfung von kosmetischen Rohstoffen intensiv voranzutreiben. Das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission SCCP (Scientific Committee on Consumers Products) berichtet regelmäßig zum Stand der Alternativmethoden zu Tierversuchen. Die Firma Dalli als Hersteller von kosmetischen Fertigprodukten ist durch die Gesetze und auch im Interesse ihrer Kunden verpflichtet, der Produktsicherheit für den Verbraucher die höchste Priorität einzuräumen. Wo immer möglich, wählen wir daher Rohstoffe aus, die diese Sicherheit auch ohne Tierversuche durch Verwendung alternativer Methoden gewährleisten.

Zentrales Ziel unserer Bemühung ist es, unsere Kunden mit qualitativ hochwertigen und für die Gesundheit sicheren Produkten bei gleichzeitigem Verzicht auf Tierversuche zu beliefern.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Monika Haller
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Assistentin der Geschäftsführung
Tel.: +49 (0) 2402 89 2377
Fax: +49 (0) 2402 89 4377
MAEURER & WIRTZ GmbH & Co. KG
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